Frankfurt-spart-Strom
für Gewerbe, Vereine und Religionsgemeinschaften

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Frankfurt-spart-Strom für Gewerbe unterstützt die Stadt Unternehmen, Vereine und Religionsgemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs. Der Fördermechanismus ist einfach: Für jede Kilowattstunde, die nachweislich eingespart wird, erhält der Antragsteller einmalig 10 Cent Zuschuss ausgezahlt.

Wer wird gefördert?

Jedes Unternehmen aus Frankfurt am Main, das die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme maximal 43 Mio. Euro.

Eingetragene Vereine oder Gemeinden von Religionsgemeinschaften die Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main sind.

Was muss ich tun?

Schritt 1: Energieeffizienzberatung

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Ergebnisberichts einer Energieberatung. Die Beratung ist wichtig, um durch einen unabhängigen Berater die Maßnahmenpotenziale im Unternehmen zu erkennen. Die Beratung wird (z. B.  durch die Energieberatung im Mittelstand der Bafa) durchgeführt, damit der Bericht für die Folgeschritte als Grundlage dienen kann.

Die Durchführung einer Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wird durch das Bafa-Programm Energieberatung im Mittelstand bezuschusst:

Beratung für Unternehmen mit max. 10.000 EUR (netto) Energiekosten:
Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch max. 1.200 EUR.

Beratung für Unternehmen über 10.000 EUR (netto) Energiekosten:
Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskoste, jedoch max. 6.000 EUR.

Ablauf der Beantragung beim Bafa

  1. Auswahl und Einholung eines Kostenvoranschlags bei einem Energieberater, z. B. über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Der Berater muss über eine Bafa-Registrierung verfügen. Dieses Merkmal können Sie in der Expertenliste filtern.
  2. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen im elektronischen Verfahren.
  3. Für weiterführende Informationen zum Verfahren vergleichen Sie bitte die Richtlinie über die Energieberatung im Mittelstand und auch die Häufig gestellten Fragen.

Hinweis: Die Anzahl der förderfähigen Beratertage muss nicht voll ausgeschöpft werden.

Schritt 2: Bestimmung von Stromeinsparmaßnahmen

Auf Grundlage der Energieberatung werden Maßnahmen bestimmt, die zur Reduzierung des Stromverbrauchs führen. Die durch die Maßnahmen voraussichtlich einzusparenden Strommengen werden rechnerisch nachgewiesen. Wenn dies nicht abschließend im Bericht der Energieberatung erfolgt, ist ein separater Berechnungsnachweis nötig.

Schritt 3: Förderung

Auf Grundlage dieser Daten kann nun der Antrag beim Energiereferat gestellt werden. Nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Für jede Kilowattstunde Strom, die kalkulatorisch durch die Umsetzung einer Maßnahme eingespart wird, zahlt die Stadt Frankfurt am Main 10 Cent als Investitionszuschuss aus, sobald der Nachweis für die Umsetzung der Maßnahmen erbracht wurde

Wie viel wird gefördert?

Maximal werden 30 % der förderfähigen Gesamtinvestitionen gefördert. Werden weitere Förderprogramme in Anspruch genommen, wie zum Beispiel das Förderprogramm „Gewerbliche Kälte“ der Bafa, ist eine Kumulation der Förderbeträge möglich. Insgesamt darf der Gesamtzuschuss 50 % der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Die absolute Förderhöhe ist auf 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Der Förderbetrag wird ausbezahlt, wenn ein Nachweis für die Durchführung der Maßnahmen, durch Rechnungen und Zahlungsbelege, erbracht wurde.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die aktuellen Förderanträge für KMU, Vereine und Religionsgemeinschaften finden Sie im Downloadbereich dieser Internetseite. Zusammen mit dem Beratungsbericht und den Angeboten für die Einsparmaßnahme, wird der ausgefüllte Förderantrag beim Energiereferat eingereicht. Nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Ein vorgezogener Maßnahmenbeginn ist unbedingt vorab mit dem Energiereferat abzusprechen.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular im Downloadbereich dieser Internetseite
  • Bericht und Ergebnis der Energieeffizienzberatung durch qualifizierten Energieberater
  • Angebot für die investiven Maßnahmen
  • Darstellung der prognostizierten Stromeinsparung, wenn dies nicht aus der Energieeffizienzberatung hervorgeht

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Stadt Frankfurt am Main
Energiereferat (79a)
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main

Tel: 069 212-39193
E-Mail: mitmachen@frankfurt-spart-strom.de