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Was ist „Frankfurt spart Strom“?

„Frankfurt spart Strom“ ist ein Stromsparprogramm des Klimareferats der Stadt Frankfurt am Main. Kern des Programms ist die Stromsparprämie für Haushalte, Gewerbe, Vereine und Kirchengemeinden. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Prämie für Haushalte.

Wie hoch kann die Stromsparprämie ausfallen?

Ab einer Einsparung von 10 Prozent gegenüber den beiden Vorjahreszeiträumen kann eine Prämie in Höhe von 20 Euro beantragt werden. Jede weitere kWh wird mit zusätzlich 10 Cent berechnet und dem Sockelbetrag hinzugerechnet.

Wie und wann erhalte ich die Stromsparprämie?

Die Stromsparprämie muss beim Klimareferat beantragt werden. Hierzu benutzen Sie bitte das aktuell gültige Antragsformular. Die Bearbeitung des Antrags ist abhängig vom aktuellem Antragsvolumen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen. Vor der Überweisung erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Wir informieren Sie auch darüber, falls sie nicht die Mindesteinsparung oder oder andere Anforderungen erfüllen.

Wie wird die Stromsparprämie berechnet?

Die Prämienermittlung basiert auf dem Stromverbrauch Ihres Haushalts. Für eine erste Abschätzung der Prämienhöhe können Sie den Prämienrechner im Download-Bereich nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse des Rechners nicht rechtsverbindlich sind.

Bitte beachten Sie, dass die Stromsparprämie nur ausgezahlt werden kann, wenn sich die Rechnungszeiträume auf den gleichen Stromzähler beziehen bzw. Sie nicht umgezogen sind. Es können nur Anträge gestellt werden, die sich auf die gleiche Abnahmestelle beziehen.

Erklärung der Berechnung: Wir erhalten Daten Ihres Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Hierfür müssen in der Regel drei Jahresabrechnungen vorgelegt werden. Zuerst rechnen wir die Verbräuche auf 365 Tage um, falls sich die Abrechnungszeiträume nicht genau über 365 Tage erstrecken. Anschließend addieren wir die Stromverbräuche des vorletzten Jahres und des Jahres davor und teilen das Ergebnis durch zwei. So erhalten wir einen Durchschnittsverbrauch. Den Durchschnittswert vergleichen wir mit dem Stromverbrauch des letzten Jahres (aktuellste Rechnung). Ist der Stromverbrauch auf der aktuellsten Rechnung – umgerechnet auf 365 Tage – um mindestens 10 Prozent niedriger als der Durchschnittswert der beiden Jahre davor, haben Sie Anspruch auf die Prämie.

Bei Folgeanträgen: Sie haben mit der letzten Jahresabrechnung eine Prämie erhalten und reichen nun die aktuelle Jahresabrechnung ein. Wir vergleichen den Vorjahreswert mit dem aktuellen Verbrauchswert. Eine Auszahlung der Prämie ist möglich, wenn eine Einsparung von 10 Prozent erreicht wird. Erreichen Sie nicht die 10-Prozent-Schwelle, können Sie mit der nächsten Jahresabrechnung erneut (wieder mit drei Jahresabrechnungen) die Prämie beantragen. Die Berechnung erfolgt wie bei der Erstbeantragung der Stromsparprämie.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Wir benötigen die letzten drei Jahresrechnungen Ihres Stromanbieters. Sollten Sie Rechnungen besitzen, die nur wenige Monate abdecken, so sind ggf. mehrere Rechnungen einzureichen. Insgesamt muss der Verbrauch der letzten drei Jahre nachvollziehbar sein.

Bei Folgeanträgen reicht die Einreichung der Kopie der letzten Stromrechnung, da wir die davorliegende  Stromrechnung aus Ihrer vorherigen Beantragung im Normalfall vorliegen haben.

Bitte beachten Sie, dass wir bei den Stromrechnungen auch die Seite mit dem detaillierten Berechnungsnachweis benötigen, auf der weitere Angaben über den Verbrauch und den Verbrauchszeitraum hinaus auch zu Zählerständen, Zählernummern oder der Marktlokation gemacht werden. Bei Rechnungen z. B. der Mainova ist das die Seite „Berechnungsnachweis Strom“.

Neben den Jahresabrechnungen benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten Förderantrag.

Wo reiche ich meine Unterlagen ein?

Per Post beim Klimareferat der Stadt Frankfurt am Main, Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main oder als PDF per E-Mail an mitmachen@frankfurt-spart-strom.de. (Im E-Mail-Verkehr werden die Daten unverschlüsselt übertragen)
Seit 2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit, über ein Online-Portal seine Daten einzutragen und die Stromrechnungen hochzuladen.

Kann ich mit alten Rechnungen die Prämie beantragen?

Nein. Eine Beantragung der Stromsparprämie ist nur möglich, wenn die aktuellste Jahresstromabrechnung, sowie die Abrechnungen der beiden davor liegenden Jahre vorliegen. Eine nachträgliche Auszahlung der Stromsparprämie ist nicht möglich.

Ich finde meine alten Stromrechnungen nicht mehr.

Kontaktieren Sie bitte Ihren Stromversorger. Möglicherweise fällt für die Ausstellung einer Zweitschrift eine Servicegebühr an. Diese Gebühr können wir nicht übernehmen.

Wird das Förderprogramm in der Zukunft fortgeführt?

Das Förderprogramm wird aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main gespeist und ist Bestandteil des Frankfurter Klimaschutzkonzeptes. Die Auszahlung der Mittel erfolgt immer vorläufig.

Ist eine erneute Teilnahme mit einer aktuellen Stromrechnung möglich?

Ja. Wenn Sie bereits eine Auszahlung von uns bekommen haben, können Sie mit einer neuen Stromrechnung (Folgejahr) erneut einen Antrag stellen. Als Vergleichswert wird dann ausschließlich der Verbrauch des Vorjahres herangezogen.